Die ESG-Kriterien bilden die Grundlage für nachhaltige Geldanlagen. Je nach Ansatz der Investmentgesellschaft erhalten diese Kriterien eine unterschiedliche Gewichtung. Sie werden wie folgt definiert:
Die direkten oder indirekten Folgen der Tätigkeit eines Unternehmens für die Umwelt, zum Beispiel:
Die direkte oder indirekte Auswirkung der Tätigkeit eines Unternehmens im Hinblick auf universelle Werte (Menschenrechte, internationales Arbeitsrecht, Korruptionsbekämpfung usw.), zum Beispiel:
Dabei geht es darum, wie ein Unternehmen verwaltet, geleitet und kontrolliert wird, insbesondere in den Beziehungen zu seinen Aktionären und zu seiner Geschäftsleitung, zum Beispiel: